Amazon FBA & Pan-EU – Umsatzsteuer in Spanien

Wir waren gerade in Spanien vor Ort und haben mit dem deutschsprachigen Experten Marcos Vera-Stein (www.steuerberatermallorca.com) aus Palma gesprochen.

Wir haben uns erläutern lassen, warum die steuerliche Registrierung von FBA-Händlern, die in Spanien bei Amazon einlagern und von dort versenden lassen, so wichtig ist und welche Herausforderungen Euch als Amazon-Händler in Spanien erwarten. Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

 

Warum muss ich mich in Spanien als FBA-Händler steuerlich registrieren lassen?

 Wenn Ihr Eure Waren im Rahmen des PAN-EU Verfahren in Spanien einlagern und versenden lasst, werden dadurch Umsätze generiert die in Spanien steuerpflichtig sind. Um diese Umsätze korrekt anzumelden und die darauf entfallende Umsatzsteuer anzumelden muss für die Geschäftsführer eine persönliche spanische Steuernummer her. Diese NIE-Nummer erhaltet Ihr durch die Registrierung. Für nicht Spanier erfolgt dies bei der örtlichen Polizei und kann entweder durch Euch vor Ort oder durch einen spanischen Steuerberater erfolgen. Zur Registrierung durch den Steuerberater benötigt Ihr dann aber eine notariell beglaubigte Kopie Eures Personalausweises / Reisepasses sowie eine vereidigte Übersetzung des Handelsregisterauszuges mit Apostille (sofern eine Eintragung im Handelsregister vorliegt). Die Gesellschaft erhält eine spanische Steuernummer (CIF). Eine weitere Alternative stellt die Registrierung in einem spanischen Konsulat in Deutschland dar (nur für die NIE). Diese ist aber langwierig und ungleich komplizierter als die steuerliche Registrierung direkt in Spanien. Bis zur Erteilung der Steuernummer kann es 3-4 Wochen dauern.

 

Zu beachten ist, dass das Finanzamt in Spanien über nahezu alle notwendigen Informationen verfügt oder sich diese beschaffen kann, um nicht gemeldete Umsätze zu finden. Insbesondere bei Transaktionen über 1.000,00 € muss die Steuernummer angegeben werden.

 

Ich habe in Spanien kaum oder wenig Umsatz, muss ich mich trotzdem registrieren lassen?

 Ja, weil das spanische Finanzamt auch bei Kleinstverkäufen eine Registrierung fordert und zu beachten ist, dass bei steigenden Umsätzen die Prüfung wahrscheinlicher wird und im Zweifel die Steuerbelege für vier Jahre nachgefordert werden können. Dann ist es notwendig einen lückenlosen spanischen Rechnungsnummernkreis vorweisen zu können.

 

Was passiert mit meiner Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer in Spanien?

 Anders als die Umsatzsteuer werden die Ertragssteuern, die Ihr aus spanischen Lagern generiert, in Deutschland gemeldet und abgeführt. Eine gesonderte Ermittlung des Gewinns aus spanischen Verkäufen ist nicht notwendig, das gilt jedoch nur wenn es in Spanien keinen eigenen Firmensitz gibt.

 

Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung in Spanien erklärt und bezahlt werden?

 Grundsätzlich gilt in Spanien das Quartal als Meldezeitraum. Als Unternehmer könnt Ihr aber auch beantragen die Umsatzsteuer monatlich zu melden und abzuführen. Als Frist wird der 20. des Folgemonats festgelegt, für den Januar wird die Meldung also am 20. Februar und für das erste Quartal am 20. April fällig. Für den Monat Juli gibt es eine Ausnahmeregelung, dort kann die Meldung bis zum 31. August erfolgen. Für die Zahlung wird ebenfalls der 20. des Folgemonats als Frist zu Grunde gelegt. Wollt Ihr hingegen per Lastschrift zahlen, muss die Meldung bereits am 15. des Folgemonats beim Finanzamt sein. Um die Umsatzsteuer per Lastschrift zu bezahlen, ist jedoch ein spanisches Bankkonto notwendig.

 

Muss ich einen steuerlichen Repräsentanten (Fiskalvertreter) in Spanien haben?

 Ja, denn die gesamte Kommunikation erfolgt digital und auf spanisch. Der nationale Repräsentant muss einen elektronischen Zugang zum spanischen Finanzamt einrichten und kann darüber den gesamten Schriftverkehr abwickeln. Dieser erfolgt in Spanien über einen digitalen Postkasten. Außerdem gilt der Repräsentant auch als erster Ansprechpartner für das spanische Finanzamt.

 

Wie läuft eine Umsatzsteuersonderprüfung in Spanien ab?

 Das spanische Finanzamt sendet einen spanischsprachigen Fragebogen zur Klärung des Sachverhalts an den Repräsentanten und setzt eine Frist zur Beantwortung. Es gibt keine persönliche Prüfung vor Ort. Der gesamte Dokumenten- und Datenaustausch erfolgt elektronisch und in spanischer Sprache. Das bedeutet also, dass Eure Ausgangsrechnungen, welche Ihr bei der Teilnahme am PAN-EU Verfahren von Amazon selber erstellen müsst, für die letzten 4 Jahre auf Spanisch ausgestellt sein müssen.

 

Fazit

 Die steuerliche Registrierung für Amazon Pan-EU Händler ist in Spanien zwingend erforderlich. Neben dem Aufwand, der damit verbunden ist, bietet die Teilnahme am PAN-EU Verfahren aber auch seine Vorteile. So werden Eure Produkte in den jeweiligen Ländern als Primeprodukt deklariert und sorgen so für höhere Umsätze. Darüber hinaus werden die Gebühren für das Fullfilment günstiger.

 

AccountOne

Wir helfen Euch bei der steuerlichen Abwicklung eurer Amazonumsätze in Spanien, erstellen automatisch korrekte Rechnungen und kümmern uns um die Bezahlung Eurer Steuern in Spanien. Letzteres erfolgt im Rahmen unseres Cashpools, bei welchem wir die Steuern zentralisiert in Deutschland sammeln und für die fristgerechte Abführung in Spanien sorgen.

 

Vera Stein

Mit unserem Partner Marcos Vera Stein aus Palma de Mallorca stellen wir Euch einen deutschsprachigen Steuerberater in Spanien an die Seite. Wir haben Herrn Stein als aufgeschlossenen und sehr digitalaffinen Steuerberater mit starker Ausprägung für die Beratung seiner Mandanten kennengelernt. Darüber hinaus hat er ein sehr gutes Verständnis für den Alltag von jungen und etablierten Unternehmen aus dem E-Commerce.

 

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